Erklärung zur Barrierefreiheit
Panolo – frische Brötchen bestellen, wo Sie übernachten
Stand: 22. Oktober 2026
Wer wir sind: Johannes Nevels, handelnd unter dem Namen Panolo,
Handelsregister (KVK) 42139085, Verlengde J.A. Feithstraat 11, 9725 AS Groningen,
Niederlande –
support [at] panolo.eu
Wer in einem Betrieb übernachtet, der Panolo nutzt, soll seine Brötchen bestellen können – ob mit Screenreader, mit großer Schrift oder mit einer Hand. Diese Erklärung gilt für die Gäste-App – auf panolo.eu und als App für iPhone und Android –, für den Verwaltungsbereich der Betriebe und für diese Seiten. Sie beschreibt, was wir getan haben, wo die App nach unserem Wissen noch Lücken hat und wie Sie uns ein Problem melden.
Wie barrierefrei Panolo ist
Wir richten Panolo an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, aus – dem Standard, auf dem die europäische Norm EN 301 549 aufbaut. Panolo erfüllt ihn teilweise: Die bekannten Lücken stehen weiter unten. Das ist unsere eigene Einschätzung, auf Grundlage von Tests der echten Bildschirme im Oktober 2026; eine unabhängige Prüfung hat es nicht gegeben.
Was funktioniert
- Screenreader. Jede Schaltfläche und jedes Feld sagt, wofür es da ist. Ein Produkt im Korb wird mit Namen und Anzahl vorgelesen, der ganze Korb als ein Satz, und der Bestellschluss wird in der letzten Stunde davor angesagt statt jede Minute.
- Große Schrift. Die Schrift folgt der Textgröße Ihres Handys. Die Bildschirme für Gäste sind mit doppelter Schriftgröße und bei einer Bildschirmbreite von 320 Pixeln getestet.
- Antippen. Jedes Bedienelement, das ein Gast antippt, ist mindestens 48 × 48 Punkte groß. Eine Bestellung lässt sich per Wischgeste stornieren, und immer auch über eine Schaltfläche.
- Gut zu sehen. Ein ausgewähltes Bedienelement hat einen sichtbaren Fokusrahmen, Eingabefelder haben einen sichtbaren Rand, und im dunklen Modus erreicht die App den Kontrast, den der Standard verlangt.
- Keine Kamera nötig. Den Zugangscode des Betriebs auf dem Poster können Sie auch eintippen, statt ihn zu scannen.
- Ihre Sprache. Die Gäste-App gibt es in sieben Sprachen: Niederländisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch.
Wo die App noch Lücken hat
- Kontrast im hellen Modus. Das Orange der Schaltflächen und mancher Links liegt mit 4,2:1 knapp unter dem Kontrast von 4,5:1, den der Standard verlangt. Im dunklen Modus wird er erreicht. Über einen dunkleren Farbton wird gerade entschieden.
- Screenreader im Browser. Im Web schaltet sich die Screenreader-Unterstützung der App erst ein, wenn Sie ihr erstes Element aktivieren. Es ist auf Englisch beschriftet: „Enable accessibility“. Die Apps für iPhone und Android brauchen diesen Schritt nicht.
- Nur mit VoiceOver getestet. Mit TalkBack auf Android, mit Screenreadern am Computer und mit reiner Tastaturbedienung haben wir noch nicht getestet.
- Bewegung reduzieren. Die App folgt der Einstellung Ihres Handys, Bewegungen zu reduzieren, noch nicht. Ihre wenigen Animationen sind kurz, und nichts blinkt.
- Zeitlimits. Bestellschluss ist zu der Uhrzeit, die der Betrieb festgelegt hat, und eine Online-Zahlung, die nicht innerhalb von 30 Minuten abgeschlossen ist, verfällt. Beides lässt sich nicht verlängern.
- Die Bezahlseite, auf der ein Betrieb Online-Zahlungen annimmt, ist eine Seite von Stripe, nicht unsere, und für ihre Barrierefreiheit ist Stripe zuständig.
- Ausdrucke. Die PDFs der Packliste und des Posters, die ein Betrieb ausdruckt, sind nicht für Screenreader getaggt.
Sagen Sie es uns
Wenn etwas in Panolo für Sie nicht funktioniert, schreiben Sie an support [at] panolo.eu. Nennen Sie den Bildschirm und was Sie gerade tun wollten; das Handymodell hilft uns auch. Wir beantworten jede Nachricht und sagen Ihnen, was wir unternehmen. Wenn Sie in einem Betrieb übernachten, kann auch die Rezeption Ihre Bestellung für Sie aufgeben.
Für Betriebe
Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) stellt Anforderungen an Dienstleistungen, die online an Verbraucher verkauft werden. Panolo ist ein Kleinstunternehmen, und Kleinstunternehmen sind für die Dienstleistungen, die sie selbst erbringen, von diesen Anforderungen ausgenommen (Artikel 4 Absatz 5). Ist Ihr Betrieb kein Kleinstunternehmen, kann der Bestelldienst, den Sie Ihren Gästen anbieten, unter den Rechtsakt fallen, und dafür, dass er die Anforderungen erfüllt, sind Sie verantwortlich. Für das, was die App leistet, können Sie sich auf diese Erklärung stützen, und Ihre Fragen dazu beantworten wir.