Erklärung zur Barrierefreiheit

Panolo – frische Brötchen bestellen, wo Sie übernachten

Stand: 22. Oktober 2026
Wer wir sind: Johannes Nevels, handelnd unter dem Namen Panolo, Handelsregister (KVK) 42139085, Verlengde J.A. Feithstraat 11, 9725 AS Groningen, Niederlande – support [at] panolo.eu

Wer in einem Betrieb übernachtet, der Panolo nutzt, soll seine Brötchen bestellen können – ob mit Screenreader, mit großer Schrift oder mit einer Hand. Diese Erklärung gilt für die Gäste-App – auf panolo.eu und als App für iPhone und Android –, für den Verwaltungsbereich der Betriebe und für diese Seiten. Sie beschreibt, was wir getan haben, wo die App nach unserem Wissen noch Lücken hat und wie Sie uns ein Problem melden.

Wie barrierefrei Panolo ist

Wir richten Panolo an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, aus – dem Standard, auf dem die europäische Norm EN 301 549 aufbaut. Panolo erfüllt ihn teilweise: Die bekannten Lücken stehen weiter unten. Das ist unsere eigene Einschätzung, auf Grundlage von Tests der echten Bildschirme im Oktober 2026; eine unabhängige Prüfung hat es nicht gegeben.

Was funktioniert

Wo die App noch Lücken hat

Sagen Sie es uns

Wenn etwas in Panolo für Sie nicht funktioniert, schreiben Sie an support [at] panolo.eu. Nennen Sie den Bildschirm und was Sie gerade tun wollten; das Handymodell hilft uns auch. Wir beantworten jede Nachricht und sagen Ihnen, was wir unternehmen. Wenn Sie in einem Betrieb übernachten, kann auch die Rezeption Ihre Bestellung für Sie aufgeben.

Für Betriebe

Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) stellt Anforderungen an Dienstleistungen, die online an Verbraucher verkauft werden. Panolo ist ein Kleinstunternehmen, und Kleinstunternehmen sind für die Dienstleistungen, die sie selbst erbringen, von diesen Anforderungen ausgenommen (Artikel 4 Absatz 5). Ist Ihr Betrieb kein Kleinstunternehmen, kann der Bestelldienst, den Sie Ihren Gästen anbieten, unter den Rechtsakt fallen, und dafür, dass er die Anforderungen erfüllt, sind Sie verantwortlich. Für das, was die App leistet, können Sie sich auf diese Erklärung stützen, und Ihre Fragen dazu beantworten wir.